Wir unterstützen Unternehmen bei allen Themen der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Betrieb.
Wir bieten – Ihrem Bedarf entsprechend – sowohl Paketlösungen als auch einzelne Module an.
1. Trainings/ Schulungen
Schulungen für Führungskräfte, Personalreferenten, Betriebsräte – am besten in einem gemeinsamen Training! Warum? Das Thema „Sucht im Betrieb“ kann erfolgreich nur im
Zusammenwirken aller Betriebspartner auf Konsensbasis behandelt werden. Enttabuisierung und Verständigung auf gemeinsame Ziele sind eine unabdingbare Voraussetzung für mehr Arbeitssicherheit und
Fürsorge gegenüber betroffenen oder gefährdeten Mitarbeitern.
Sucht ist allerdings nur eine der psychischen Problemlagen von Mitarbeitern. Deshalb sind unsere Trainings thematisch auch weiter gefasst. Die Mehrheit unserer Firmenkunden integriert andere Themen
in die Schulung „Professioneller Umgang mit Sucht und psychischen Erkrankungen im Betrieb“.
Wir verstehen Ihren Auftrag grundsätzlich als Wunsch nach Handlungsanleitung für die Praxis. Unsere Trainings platzen deshalb nicht vor lauter Theorie aus allen Nähten, sondern liefern nur so viel
Hintergrund als input, wie zur praktischen Umsetzung im Betrieb erforderlich ist. Wir widmen uns ganz besonders der Problematik von gewerblichen Führungskräften, die in Akutsituationen genau so
zielgerichtet handeln sollen wie bei Anlässen für frühe Interventionen.
2. Beratung der Betriebspartner
Einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen im Betrieb wird nach unserer Erfahrung am besten gewährleistet durch eine transparente, klare und nachvollziehbare Handlungsrichtlinie oder Betriebsvereinbarung. Sie garantiert eine hohe Akzeptanz bei der Belegschaft und sorgt für Sicherheit bei den Handelnden. Auch in der Beratung von Betriebspartnern bei der Erstellung von Handlungsleitfäden verfügen wir über langjährige und spezifische Erfahrung.
3. Vorträge für Entscheidungsträger und Mitarbeiter
Neuerungen im Betrieb müssen angemessen kommuniziert werden, um bessere Akzeptanz zu finden. Als externe Experten können wir – z.B. auf einer Betriebsversammlung oder
anlässlich eines Gesundheitstages in Ihrer Firma – gleichermaßen die Belegschaft informieren wie auch „einen Stein ins Wasser werfen“, um eine innerbetriebliche Diskussion über zukünftige Maßnahmen
zu triggern.
Vor allem der Umgang mit aufputschenden Substanzen und nicht stoffgebundenen Verhaltensweisen beschäftigt die Akteure der betrieblichen Suchtprävention. Wer geht mit Auffälligkeiten wie um?
Nicht nur sucht-, sondern natürlich auch stresspräventiv. Ernst und trotzdem mit einem Augenzwinkern, schließlich ist ein Leben ohne das „Zauberkästchen“ für die meisten von uns nicht mehr vorstellbar…